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Der Hauptausschuss des Landtags NRW
Den Hauptausschuss leite ich als Vorsitzender.
Der Hauptausschuss der 14. Wahlperiode hat durch Beschluss des Plenums vom 6. Juli 2005 neben seinen bisherigen Aufgaben auch die Aufgaben des früheren Medienausschusses und des Europaausschusses mit übernommen. Die "Eine-Welt-Angelegenheiten" des früheren Europaausschusses befinden sich nun jedoch in der Zuständigkeit des Generationenausschusses. Ursprünglich war geplant, auch Aufgaben des Kulturausschusses auf den Hauptausschuss zu übertragen. Die Fraktionen haben sich jedoch kurz vor dem 6. Juli 2005 darauf verständigt, einen eigenständigen Kulturausschuss auch in der 14. Wahlperiode beizubehalten.
Die Medienpolitik setzt sich sowohl mit den klassischen Medien wie Rundfunk und Fernsehen, aber auch mit dem gesellschaftlichen Wandel im Zusammenhang mit der Entwicklung der Neuen Medien auseinander. Das Zusammenwachsen bislang getrennter Bereiche, z. B. bei Rundfunk und Telekommunikation, erfordert eine ganzheitliche politische Betrachtung, um ggf. neue Strukturen und Instrumente zu entwickeln. Daher ist die Befassung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Entwicklung Neuer Medien als eine große Querschnittsaufgabe der Zukunft anzusehen. Medienpolitik ist dabei gleichzeitig Teil moderner Wirtschafts- und Strukturpolitik, aber auch der Kultur- und der Bildungspolitik. Weitere Problemfelder betreffen die kulturellen Auswirkungen der Neuen Medien, den Jugendschutz, den Verbraucherschutz, den Urheberrechtsschutz sowie die Datensicherheit und die Informationsfreiheit, Film- und Fernsehförderung in Nordrhein-Westfalen sowie die Entwicklung eines E-Business und eines E-Governments.
Neben den Bundesratsangelegenheiten ist der Hauptausschuss der 14. Wahlperiode generell mit allen Bundes- und Europaangelegenheiten befasst. Die vorläufige Geschäftsordnung der 14. Wahlperiode, die zunächst bis zum 31. Dezember 2005 gilt, sieht in § 50 Abs. 3 ausdrücklich vor:
"(3) Ist bei Angelegenheiten des Bundesrates und der Europäischen Union eine rechtzeitige Beschlussfassung des Landtags nicht möglich (dringender Fall), so kann der zuständige Fachausschuss an Stelle des Landtags Beschluss fassen. (...)".
Dieser zuständige Fachausschuss im Sinne von § 50 Abs. 3 ist nunmehr der Hauptausschuss.
Neben diesen neuen Bereichen befasst sich der Hauptausschuss dieser Wahlperiode selbstverständlich mit seinen "klassischen" Themen. Z. B.:
- Fragen der Landesverfassung
- Fragen des Verfassungsschutzes
- mit Staatsverträgen im Rahmen des Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung
- mit Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- mit dem Sonn- und Feiertagsrecht
- mit Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen NRW und dem Land Brandenburg und
- mit grundsätzlichen Fragen des Abgeordnetenrechts, einschließlich der
Nebentätigkeitsregelungen, der Diäten- und Versorgungsfragen.
Weiterführende Informationen zum Hauptausschuss:
(Quelle: Landtag NRW)
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