Landtag NRW

Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
 
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben.
 
Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind:
 
Der/Die Landtagspräsident(in)
 
In der konstituierenden Sitzung wählen die Abgeordneten den Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin. Es entspricht parlamentarischem Brauch, dass der Präsident der stärksten Fraktion angehört. Als Präsident vertritt er den Landtag und führt dessen Geschäfte. Er leitet - abwechselnd mit den Vizepräsidenten - die Landtags- sitzungen. Er hat die Würde und die Rechte des Landtags zu wahren und unparteiisch dafür zu sorgen, dass die Beratungen gerecht und der Geschäftsordnung des Landtags ent- sprechend vonstatten gehen. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt aus.
 

Der Ministerpräsident
 
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, er vertritt das Land nach außen und koordiniert die Landespolitik. Seine Behörde ist die Staatskanzlei. Eigene Zuständigkeiten hat die Staatskanzlei in Fragen der Medienpolitik. Zu ihren besonderen Aufgaben gehören weiter: Verfassungsangelegenheiten, Beziehungen zum Ausland, Protokoll und Ordensangelegenheiten, Rechtsaufsicht über den Rundfunk und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung.
 
 
Der Ältestenrat
 
Neben dem Präsidium ist der Ältestenrat ein weiteres Leitungsgremium des Landtags. Ihm gehören nicht unbedingt die ältesten, sondern die einflussreichsten Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Neben dem Präsidenten und den Vizepräsidenten sind das in der Regel die Fraktionsvor- sitzenden, ihre Stellvertreter und die Parlamentarischen Geschäftsführer. Der Ältestenrat ist das politisch wichtigste Führungsorgan des Landtags. Der Ältestenrat hat die organisatorischen Vorraussetzungen zu schaffen für einen geordneten Ablauf der parlamentarischen Tätigkeit des Landtags.
 
Schon von seiner Zusammensetzung her ist der Ältestenrat eines der politisch bedeutsamsten Gremien des Landtags. Ihm gehören der Präsident und die Vizepräsidenten sowie die Spitzenleute der Fraktionen an: die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen sowie wichtige fachpolitische Sprecher und Sprecherinnen. Mit dem Lebensalter hat die Bezeichnung "Ältestenrat" also nichts zu tun. Von seiner Aufgabenstellung her ist er Beratungs- und Koordinierungsorgan in parlamentarischen Angelegenheiten und entscheidet auch über Streitfälle, die sich z.B. aus unterschiedlicher Auslegung der Geschäftsordnung ergeben können. Der Ältestenrat ist somit auch eine Art politische Clearing-Stelle.
 

Die Ausschüsse
 
Zur Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse setzt der Landtag eine Reihe von Ausschüssen ein. In den Ausschüssen sitzen die Fachleute der Fraktionen, z.B. für die Schulpolitik, für den Umweltschutz oder die Verkehrspolitik. Sie leisten die Detailarbeit und geben eine Beschlussempfehlung. Das Plenum des Landtags debattiert dann das Problem grundsätzlich und trifft die Entscheidung. Die Arbeit der Ausschüsse wurde durch Änderung der Geschäftsordnung dadurch noch aufgewertet, dass sie mit Zustimmung des Antragstellers auch Anträge in öffentlicher Sitzung abschließend beraten können.


Parlament/Plenum
 
Das Plenum ist die Vollversammlung der Abgeordneten. Es ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung Nord- rhein-Westfalens. Mit seiner unmittelbaren Legitimation durch die Wahlentscheidung der wahlberechtigten Bevölkerung ist das Plenum das oberste politische Entscheidungsgremium. In dieser Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der nordrhein-westfälischen Volksvertretung.
 
Ort der Vollversammlung ist der Plenarsaal. Hier ist das Forum der Parlamentsdebatten; hier fallen die endgültigen Entschei- dungen. Im Plenarsaal finden die Lesungen zu den Gesetzent- würfen und die Beratung der von den Abgeordneten einge- brachten Anträge statt. 
 
In Aktuellen Stunden, bei Großen Anfragen und Dringlichkeitsanträgen diskutiert der Landtag wichtige politische Themen. Im Plenum beantwortet die Landesregierung die Mündlichen Fragen der Abgeordneten, die im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags gestellt werden Das Plenum tagt grundsätzlich öffentlich und kommt etwa 30mal im Jahr zu Plenarsitzungen zusammen. Der Sitzungs- dokumentarische Dienst schreibt wortgetreue Sitzungs- berichte, die als offizielle Landtagsprotokolle erscheinen.
 
Das Parlament ist das öffentliche Forum für Rede und Gegen- rede, damit der politische Entscheidungsprozess und die Gründe, die zu einer Entscheidung führen, transparent werden. Die öffentliche Debatte des Landtags dient der Darlegung und Begründung der Politik vor den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Der Grundsatz der Öffentlichkeit zwingt das Parlament insgesamt zur Rechtfertigung seiner Entscheidungen.
 
Die Opposition hat ein Forum für ihre kritische Bewertung der Regierungstätigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger können an den öffentlichen Angelegenheiten teilhaben.
 
 
Quelle: Landtag NRW