Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist ein junges Land. Es ist durch eine Verordnung der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen entstanden. Ein halbes Jahr später kam das Land Lippe-Detmold hinzu. Das Wappen Nordrhein-Westfalens nimmt Bezug auf die drei Landesteile und deutet die Vielfalt des Landes an: Für das Rheinland der Strom, für Westfalen das Ross und für den Landesteil Lippe die Rose. Im Jahre 1949 wurde Nordrhein-Westfalen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. title="
Es ist heute eines von 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit einer eigenen Landesverfassung, einer demokratisch gewählten Volksvertretung, dem Landtag NRW, einer Landesregierung und einem Verfassungsgerichtshof. Darin zeigt sich ein fundamentales Wesensmerkmal unserer Demokratie: die Trennung der Gewalten in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Die nordrhein-westfälische Verfassung legt eindeutig fest, dass die Gesetzgebung dem Volk und der Volksvertretung zusteht, dass die Verwaltung in den Händen der Landesregierung, der Gemeinden und der Gemeindeverbände liegt und dass die Rechtsprechung durch unabhängige Richter ausgeübt wird. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Zuständigkeiten in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.
 
Nordrhein-Westfalen ist in die fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg unterteilt. Es gibt 31 Kreise mit 373 Gemeinden und 23 kreisfreie Städte. 30 Städte haben über 100.000 Einwohner. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf.
 
Nordrhein-Westfalen ist mit 18 Millionen Einwohnern, Deutschen und Ausländern, das bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Land der Bundesrepublik. 52 Prozent der Bevölkerung sind weiblichen, 48 Prozent männlichen Geschlechts. Die Fläche des Landes beträgt 34.068 qkm; 55 Prozent davon werden landwirtschaftlich genutzt, 25 Prozent sind mit Wald bedeckt. Zwei Drittel der Fläche - der Niederrhein und die Westfälische Bucht - sind Tiefland, ein Drittel Gebirgsland: Eifel, Hohes Venn, Sauerland, Bergisches Land, Siegerland, Teutoburger Wald, Egge, Weserbergland. Das Land verfügt über viele landschaftliche Schönheiten und Reize sowie über einen bemerkenswerten Reichtum an Kulturdenkmalen. Die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens mit ihrem dichten Netz von renommierten Theatern, Opernhäusern, Kleinkunstbühnen und Museen genießt internationalen Ruf.
 
Noch immer ist NRW das größte und stärkste industrielle Ballungsgebiet der Bundesrepublik. Seine Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert. Bei vielen Menschen ist das Bild Nordrhein-Westfalens noch immer durch Kohle und Stahl, durch Zechen und Fördertürme geprägt. Aber bei aller Bedeutung, die diese Schwerindustrien nach wie vor besitzen, sind heute Dienstleistungen aller Art, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Technologiezentren entscheidend an der Gestaltung der wirtschaftlichen Zukunft beteiligt.
Maschinenbau, chemische Industrie, Lebensmittelindustrie, Fahrzeugbau, Elektroindustrie und Medienindustrie sind weitere Sektoren, die Nordrhein-Westfalen heute prägen. Nordrhein-Westfalen erhält sich seine Leistungskraft durch einen stetigen schwierigen, aber sozialverträglichen Prozess des strukturellen Wandels.
  

Geschichte in Zahlen 

  • 19. Juli 1946
    Die britische Militärregierung gibt die Bildung eines neuen Landes aus den Provinzen Nordrhein und Westfalen bekannt.
  • 24. Juli 1946
    Der westfälische Oberpräsident Amelunxen wird zum Ministerpräsidenten ernannt.
  • 23. August 1946
    Mit Verordnung Nr. 46 verfügt die britische Militärregierung die Bildung selbstständiger Länder anstelle der früheren preuß- ischen Provinzen im Gebiet der britischen Besatzungszone.


I. Periode der ernannten Landtage Oktober 1946 bis April 1947

  • 2. Oktober 1946
    Konstituierung des ernannten Landtags im Düsseldorfer Opernhaus: Präsident wird Ernst Gnoß (SPD). Zusammensetzung: SPD 71, CDU 66, KPD 34, Zentrum 18, FDP 9, Unabhängige 2 Sitze.
  • 29. November 1946
    Umbildung des ernannten Landtags in Orientierung an den Ergebnissen der Kommunalwahlen: Präsident wird Robert Lehr (CDU), Zusammensetzung: CDU 92, SPD 66, KPD 19, Zentrum 12, FDP 9, Unabhängige 2 Sitze.
  • 21. Januar 1947
    Angliederung des Landes Lippe-Detmold an Nordrhein-Westfalen.
  • 23. Januar 1947
    Im Landtag wird in erster Lesung der "Entwurf eines vorläufigen Grundgesetzes" für Nordrhein-Westfalen verhandelt.
  • 5. März 1947
    Verabschiedung des Landeswahlgesetzes: Das Gesetz stellt eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht dar.


II. Erste Wahlperiode des gewählten nordrhein-westfälischen Landtags April 1947 bis Juni 1950.

  • 20. April 1947
    Erste Landtagswahlen: CDU 42,6 %, SPD 29,6 %, KPD 12,9 %, Zentrum 9,26 %, FDP 5,5 %. Präsident wird Josef Gockeln (CDU); bei der Konstituierung des Landtags wird ein Verfassungsausschuss gebildet.
  • 17. Juni 1947
    I. Kabinett Arnold: Regierung: CDU, SPD, Zentrum, KPD. Opposition: FDP
  • 27. November 1947
    Beratung des Verfassungs-Entwurfs von Innenminister Menzel im Landtag und Überweisung an den Verfassungsausschuss.
  • 6. April 1948
    Gesetz über die Errichtung des Landesrechnungshofes und die Einführung der Rechnungsprüfung.
  • 29. April 1948
    Entnazifizierungsgesetz.
  • 2. Juni 1948
    Flüchtlingsgesetz.
  • 6. August 1948
    Der Landtag verabschiedet das Gesetz zur Sozialisierung der Kohlewirtschaft: Am 23. August 1948 verweigert die Militärregierung die Zustimmung zu diesem Gesetz.
  • 5. November 1948
    Gesetz über die Bodenreform: Auch dieses Gesetz scheitert am Einspruch der Besatzungsmacht.
  • 15. März 1949
    Erste Landtagssitzung im wiederaufgebauten ehemaligen Ständehaus in Düsseldorf.
  • 10. Mai 1949
    Der Parlamentarische Rat bestimmt Bonn zur vorläufigen Bundeshauptstadt.
  • 23. Mai 1949
    Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Herbst 1949
    Wiederaufnahme der Arbeiten an der Landesverfassung.
  • 18. Juli 1949
    Die Internationale Ruhrbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf.
  • 7. September 1949
    Konstituierung von Bundestag und Bundesrat in Bonn: Ministerpräsident Arnold wird erster Präsident des Bundesrates.
  • 25. April 1950
    Gesetz über die Gesamtplanung im rheinischen Braunkohlegebiet.
  • 6. Juni 1950
    Verabschiedung der Verfassung im Landtag mit 110 gegen 97 Stimmen: In Verbindung mit der Landtagswahl wird die Verfassung am 18. Juni 1950 in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit angenommen. Am 11. Juli 1950 tritt die Verfassung schließlich in Kraft.


III. Die Zeit der CDU/Zentrum-/FDP-Regierung Karl Arnolds - 1950-1956

  • 18. Juni 1950
    Landtagswahl zur 2. Wahlperiode: CDU 36,9 %, SPD 32,3 %, FDP 12,1 %, Zentrum 7,5 %, KPD 5,5 %.
    Verbunden mit der Landtagswahl war eine Volksabstimmung über die Landesverfassung. Diese ging mit 3.627.054 Stimmen bei 2.240.674 Gegenstimmen zugunsten der Verfassung aus.
  • 27. Juli 1950
    Karl Arnold wird mit 120 Stimmen bei 78 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen zum Ministerpräsidenten gewählt. Josef Gockeln (CDU) wird Landtagspräsident.
  • 15. September 1950
    2. Kabinett Arnold: Regierungskoalition aus CDU und Zentrum. In der Opposition sind SPD, FDP und KPD.
  • 3. August 1951
    Gesetz über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid.
  • 5. Februar 1952
    Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung in Nordrhein-Westfalen.
  • 4. März 1952
    Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster.
  • 8. April 1952
    1. Gesetz zur Ordnung des Schulwesens: Gesetzlicher Rahmen für ein nach Bekenntnis-, Gemeinschafts- und Weltanschauungsschulen gegliedertes in der Praxis konfessionell geprägtes Schulwesen in Orientierung an Art. 12 der Landesverfassung.
  • 21. Oktober 1952
    Neuordnung der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen: Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung, Beibehaltung des Dualismus von Bürgermeister und Stadtdirektor in der Gemeindespitze.
  • 10. März 1953
    Gesetz über Landesfarben, Landeswappen und Landesflagge. Gesetz über die Rückführung der Evakuierten.
  • 17. März 1953
    Errichtung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.
  • 12. Mai 1953
    Verabschiedung der Landschaftsverbandsordnung zur Errichtung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
  • 11. August 1953
    Gesetz über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen: Die Polizei wird aus kommunaler Zuständigkeit in Landeszuständigkeit überführt.
  • 25. Mai 1954
    Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk.
  • 9. Juni 1954
    Verabschiedung eines Landeswohnungsgesetzes mit dem Ziel der Koordinierung der Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung.
  • 27. Juni 1954
    Landtagswahl zur 3. Wahlperiode: CDU 41,3 %, SPD 34,5 %, FDP 11,5 %, BHE 4,6 %, Zentrum 4,0 %, KPD 3,8 %.
  • 27. Juli 1954
    3. Kabinett Arnold: Koalition aus CDU, FDP, Zentrum.
  • 31. Januar 1956
    Schulgeldfreiheitsgesetz.


IV. Die Regierung Steinhoff 1956-1958

  • 20. Februar 1956
    Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Arnold und Wahl Fritz Steinhoffs (SPD) zum Ministerpräsidenten: Koalition aus SPD, FDP und Zentrum.
  • 2. April 1957
    Gesetz zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung und Errichtung einer Wohnungsbauförderungsanstalt.
  • 3. Juni 1958
    Schulverwaltungsgesetz: Durch dieses Gesetz wird die bisher herrschende unübersichtliche Gesetzeslage und Typenvielfalt vereinheitlicht.
  • 3. Juni 1958
    Schulfinanzgesetz.


V. Die Regierungszeit Meyers - 1958-1966.

  • 6. Juli 1958
    Landtagswahl zur 4. Wahlperiode: CDU 50,5 %, SPD 39,2 %, FDP 7,1 %.
  • 24. Juli 1958
    1. Kabinett Meyers: CDU ist alleinige Regierungspartei.
  • 27. Juni 1961
    Ersatzschulfinanzgesetz.
  • 18. Juli 1961
    Beschluss des Landtags über die Gründung der Ruhruniversität Bochum. Diese Universitätsgründung ist die erste von 13 weiteren, die in den folgenden Jahren konzipiert und durchgeführt werden.
  • 30. April 1962
    Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen (Immissionsschutzgesetz).
  • 7. Mai 1962
    Neufassung des Landesplanungsgesetz aus dem Jahr 1950.
  • 8. Juli 1962
    Landtagswahlen zur 5. Wahlperiode: CDU 46,4 %, SPD 43,3 %, FDP 6,9 %.
  • 10. Juli 1962
    Verabschiedung des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung.
  • 23. Juli 1962
    2. Kabinett Meyers: CDU - FDP-Koalition.
  • 1. Dezember 1964
    In einer achtstündigen Sondersitzung des Landtags zur Kohlekrise prägt Oppositionsführer Heinz Kühn (SPD) das Wort von der "Gemeinsamen Fraktion Kohle".
  • 9. Juni 1965
    Lehrerausbildungsgesetz und Gesetz über die Errichtung Pädagogischer Hochschulen.
  • 25. Juni 1965
    Lernmittelfreiheitsgesetz: Vorgesehen ist die stufenweise Einführung der Lernmittelfreiheit.
  • 10. Juli 1966
    Landtagswahl zur 6. Wahlperiode: SPD 49,5 %, CDU 42,8 %, FDP 7,4 %.
  • 25. Juli 1966
    3. Kabinett Meyers: Koalition aus CDU und FDP Die Koalition verfügt über 101 gegen 99 Stimmen der SPD-Opposition.


VI. Die Periode der sozial-liberalen Regierungen Kühn und Rau - 1966-1980.

  • 8. Dezember 1966
    Konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Meyers und Wahl von Heinz Kühn (SPD) zum neuen Ministerpräsidenten.
    1. Kabinett Kühn: Koalition von SPD und FDP
  • 5. März 1968
    Änderung des Art. 12 der Landesverfassung und des Schulgesetzes.
  • 11. März 1969
    Ergänzung des Art. 41a der Landesverfassung: Erweiterte Rechte des Petitionsausschusses auf der Grundlage des Artikel 17 GG.
  • 24. Juni 1969
    Änderung des Art. 15 der Landesverfassung: Hiermit entfällt die "bekenntnismäßige" Lehrerausbildung.
  • 29. Juli 1969
    Gesetz über die Errichtung von Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.
  • 7. April 1970
    Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • 14. Juni 1970
    Landtagswahl zur 7. Wahlperiode: CDU 46,3 %, SPD 46,1 %, FDP 5,5 %.
  • 28. Juli 1970
    2. Kabinett Kühn: SPD - FDP-Koalition.
  • 14. Dezember 1971
    Änderung des Abschnitts "Finanzwesen" in der Landesverfassung in Orientierung an der bundesstaatlichen Finanzreform von 1969 und unter Berücksichtigung des Instrumentariums der Gemeinschaftsaufgaben.
  • 30. Mai 1972
    Gesetz über die Errichtung und Entwicklung von Gesamtschulen.
  • 8. November 1973
    Gesetz zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes und zur Überführung staatlicher Schulen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände.
  • 18. Dezember 1973
    Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
  • 19. März 1974
    Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm).
  • 31. Juli 1974
    Erstes Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz).
  • 29. Oktober 1974
    Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz).
  • 5. November 1974
    Verabschiedung der letzten beiden Neugliederungsgesetze für die Räume Köln und Sauerland/Paderborn.
  • 3. Dezember 1974
    Landespersonalvertretungsgesetz.
  • 25. Februar 1975
    Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • 4. Mai 1975
    Landtagswahlen zur 8. Wahlperiode: CDU 47,1 %, SPD 45,1 %, FDP 6,7 %.
  • 4. Juni 1975
    3. Kabinett Kühn: SPD - FDP-Koalition.
  • Dezember 1975
    Der Verfassungsgerichtshof korrigiert drei Neugliederungsgesetze: Wesseling, Monheim, Gladbeck und Kirchhellen erhalten ihre Selbständigkeit zurück.
  • 1. Juli 1976
    Abschluss der kommunalen Neugliederung: Die Zahl der Gemeinden verringert sich von 2.536 auf 373, die der Kreise von 57 auf 31 und die der kreisfreien Städte von 38 auf 23.
  • 9. November 1976
    Die Fraktionen von SPD und FDP bringen einen Gesetzentwurf zur kooperativen Schule ein.
  • 8. November 1977
    Änderung des Schulverwaltungsgesetzes: Gesetzmäßige Einführung der kooperativen Schule.
  • 13. Dezember 1977
    Verabschiedung des Schulmitwirkungsgesetzes.
  • 28. Februar 1978
    Beendigung des Volksbegehrens gegen die kooperative Schule: 29,8 % der Wahlberechtigten hatten sich in die Liste der Bürgerinitiative eingetragen. Die Änderung des Schulverwaltungsgesetzes wird daraufhin rückgängig gemacht.
  • 11. Juli 1978
    1. Gesetz zur Funktionalreform.
  • 20. September 1978
    1. Kabinett Rau: Nach dem Rücktritt von Heinz Kühn wird Johannes Rau zum Regierungschef gewählt. Er bildet eine Koalitionsregierung aus SPD - FDP
  • 19. Dezember 1978
    Gesetz über die Eingliederung der pädagogischen Hochschulen in die Universitäten. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
  • 27. März 1979
    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern vom 23. Juni 1978 über die Vergabe von Studienplätzen.
  • 8./9. Mai 1979
    Ruhrgebietskonferenz in Castrop-Rauxel über die Probleme des Ruhrgebiets.
  • 4. Juli 1979
    Gesetz über die Verlängerung der Schulpflicht auf 10 Jahre.
  • 20. November 1979
    Gesetz über die Wissenschaftlichen Hochschulen und die Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes.


VII. Die Zeit der SPD-Regierungen unter Ministerpräsident Rau - 1980-1995.

  • 11. Mai 1980
    Landtagswahl zur 9. Wahlperiode: SPD 48,4 %, CDU 43,2 %, FDP 4,9 %.
  • 4. Juni 1980
    2. Kabinett Rau: Die SPD ist alleinige Regierungspartei.
  • 21. Juli 1981
    Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.
  • 20. Dezember 1983
    Landesgesetz über die Durchführung eines Modellversuchs mit Breitbandkabel.
  • 26. Juni 1984
    Gesetz zur Förderung wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen).
  • 6. November 1984
    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz).
  • 18. Dezember 1984
    Änderung Art. 41 der Landesverfassung betreffend Untersuchungsausschüsse. Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen. Gesetz über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz).
  • 19. März 1985
    Ergänzung Art. 7 (2) und Einfügung eines Artikels 29 (a) der Landesverfassung: Umweltschutz als Verfassungsauftrag. WDR-Gesetz: Neufassung des Gesetzes von 1954. Gesetz zur Änderung des Grafikengesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes.
  • 12. Mai 1985
    Landtagswahl zur 10. Wahlperiode: SPD 52,1 %, CDU 36,5 %, FDP 6 %.
  • 5. Juni 1985
    3. Kabinett Rau: Die SPD ist alleinige Regierungspartei.
  • 24. September 1985
    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur sog. Parteispendenaffäre.
  • 7. März 1986
    Der Landtag beschließt das Amt einer parlamentarischen Staatssekretärin für Frauenfragen einzurichten. Einsetzung des Untersuchungsausschusses "Neue Heimat".
  • 2. Oktober 1986
    Festakt zum 40. Jahrestag der ersten Landtagssitzung nach der Bildung des Landes im August 1946.
  • 19. Januar 1987
    Rundfunkgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
  • 25. März 1987
    Beschluss des Landtags über Einsatz und Auftrag der Kommission "Mensch und Technik".
  • 15. Oktober 1987
    Einsetzung des Sonderausschusses für Frauenfragen im Landtag.
  • 2. Dezember 1987
    Stahldebatte im Landtag.
  • 8. Dezember 1987
    Änderung des WDR-Gesetzes und des Rundfunkgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • 21. Juni 1988
    Landesabfallgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • 2. Oktober 1988
    Offizielle Eröffnung des Parlamentsneubaus für den nordrhein-westfälischen Landtag.
  • 14. Dezember 1988
    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Geiselnahme Gladbeck".
  • 22. Februar 1989
    Regierungserklärung zu den Ergebnissen der "Mikat-Kommission" (Kommission Montanregionen des Landes Nordrhein-Westfalen) und zur Erneuerung der Montanregion. Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes: Erhöhung der Auflagen für die Wasserwirtschaft.
  • 15. März 1989
    Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Neue Heimat".
  • 20. Juni 1989
    Änderung Art. 5 (2) der Landesverfassung: Gleichachtung der Familien- und Berufsarbeit von Mann und Frau.
  • 23. August 1989
    Einstimmig verabschiedete Entschließung zur "Gemeinschaftscharta der Regionalisierung" des Europäischen Parlaments.
  • 31. Oktober 1989
    Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionen im Wohnungsbau.
    Frauenförderungsgesetz.
  • 13. Dezember 1989
    Der Landtag stimmt dem Satellitenfernseh-Staatsvertrag zu.
  • 18. Januar 1990
    Der Landtag verabschiedet die Gesetze für die Wasserverbände.
  • 16. Februar 1990
    2. Rundfunkänderungsgesetz. Der WDR kann in Kabelanlagen live Debatten aus dem Landtag übertragen.
  • 28. März 1990
    Der Landtag ändert das Gesetz zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
  • 13. Mai 1990
    Landtagswahl zur 11. Wahlperiode: SPD 50,0 %, CDU 36,7 %, FDP 5,8 %, DIE GRÜNEN 5,0 %. Die Grünen ziehen erstmalig in den Landtag NRW ein.
  • 31. Mai 1990
    Konstituierende Sitzung, Ingeborg Friebe (SPD) wird als erste Frau Landtagspräsidentin.
  • 6. Juni 1990
    4. Kabinett Rau. Die SPD regiert mit absoluter Mehrheit.
  • 16. August 1990
    Der Landtag spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass Bonn Parlaments- und Regierungssitz bleiben müsse.
  • 12. Dezember 1990
    Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
  • 14. März 1991
    Der Landtag nimmt einstimmig den Antrag "Stärkung des Föderalismus durch eine Zusammenarbeit der Landtage Brandenburg und Nordrhein-Westfalen" an.
  • 26. - 28. Juni 1991
    Erstmals Europa-Forum mit 200 in- und ausländischen Teilnehmern im Landtag: Der Wunsch nach einem föderalen Europa wird ausgedrückt.
  • 13. September 1991
    Öffentliche Anhörung zu den sozialen, ökologischen und wasserhaushaltlichen Auswirkungen des geplanten Braunkohletagebaus Garzweiler II. Am 24. September dann Sondersitzung des Landtags zu diesem Thema.
  • 20. September 1991
    1. Weltkindertag im Landtag. Die Landtagspräsidentin begrüßt 270 Jugendliche aus allen Landesteilen.
  • 4. Oktober 1991
    Der Landtag verurteilt entschieden die fremdenfeindlichen Ausschreitungen gegen Ausländer.
  • 9. Januar 1992
    3. Novelle zum Landesabfallgesetz verabschiedet: Der Weg aus der Wegwerfgesellschaft ist eingeschlagen.
  • 12. März 1992
    Tod des früheren NRW-Ministerpräsidenten Heinz Kühn kurz nach seinem 80. Geburtstag.
  • 24. März 1992
    Der Landtag setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, der sich u.a. mit den Ereignissen um das Projekt "Neue Mitte Oberhausen" befassen soll.
  • 16. Oktober 1992
    Die Abgeordneten befassen sich mit zunehmender Gewalt und Gewaltdarstellungen in den elektronischen Medien.
  • 11. November 1992
    Ministerpräsident Rau gibt eine Regierungserklärung ab mit dem Titel "Drei Jahre nach dem Fall der Mauer - Zur Lage des Landes und des Wirtschaftsstandortes NRW".
  • 24. November 1992
    Der Landtag beschließt das Gesetz zur Änderung von Artikel 18 der Landesverfassung. Absatz 3 lautet: "Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern".
  • 27. Januar 1993
    Beschluss zur Einrichtung eines neuen Ausschusses für Verwaltungsstrukturreform: Struktur und Effizienz der öffentlichen Verwaltung sollen überprüft werden.
  • 3. Februar 1993
    Das Hearing "Frauen und Sport" des Sportausschusses zeigt, dass die Sportorganisationen immer noch zu sehr eine Männerdomäne sind.
  • 25. März 1993
    Der Landtag ruft zur sofortigen Beendigung aller kriegerischen Handlungen im ehemaligen Jugoslawien auf.
  • 23. Juni 1993
    Das Landeshochschulgesetz wird geändert. Regelstudienzeiten werden bindend.
  • 11. November 1993
    Der zweite parlamentarische Untersuchungsausschuss, der die Dioxin-Affäre in Dortmund klären soll, wird eingerichtet.
  • 13. April 1994
    Reform der Gemeindeordnung auf dem Prüfstand: Eine Anhörung im Landtag zeigt, dass die Doppelspitze ein auslaufendes Modell ist. 3. Lesung und Verabschiedung des Gesetzes am 6. Mai 1994.
  • 16. Juni 1994
    Regierungserklärung zur Jugendpolitik zieht insgesamt positive Bilanz zur Situation der Kinder und Jugendlichen im Lande.
  • 2. November 1994
    Zur Aufklärung der Milliardenpleite des Steinhagener Sportbodenherstellers Balsam wird der 3. Untersuchungsausschuss der 11. Wahlperiode des Landtags eingesetzt.
  • 17. November 1994
    Bundespräsident Roman Herzog stattet dem Landtag einen Antrittsbesuch ab.
  • 25. Januar 1995
    Der Landtag erinnert in einer Gedenkveranstaltung an die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz vor 50 Jahren.
  • 30. März 1995
    Der Landtag spricht sich mit großer Mehrheit für die Verwirklichung des Braunkohletagebaus Garzweiler II aus. DIE GRÜNEN stimmen als einzige Fraktion geschlossen dagegen.
  • 14. Mai 1995
    Landtagswahl mit einer Beteiligung von 67,0 %. Die SPD verliert ihre absolute Mehrheit und muss sich, um weiterzuregieren zu können, einen Koalitionspartner suchen. Nach wochenlangen Beratungen werden sich SPD und GRÜNE einig.
  • 1. Juni 1995
    Die konstituierende Sitzung: 108 Abgeordnete der SPD, 89 der CDU und 24 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bilden den neugewählten 12. Landtag Nordrhein-Westfalen. Präsident ist Ulrich Schmidt (SPD).
  • 6. Juli 1995
    Wahl von Dr. h.c. Johannes Rau (SPD) zum Ministerpräsidenten und Chef einer Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
  • 27. Mai 1998
    Wahl von Wolfgang Clement (SPD) zum Ministerpräsidenten und Chef einer Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
  • 14. Mai 2000
    Landtagswahl mit bisher niedrigster Beteiligung: 56,7 %. Die FDP kehrt in den Landtag zurück, in dem nun wieder 4 Fraktionen vertreten sind:
    • SPD (42,8%)
    • CDU (37,0%)
    • FDP (9.8%)
    • Grüne (7,1%)
  • 2. Juni 2000
    Die konstituierende Sitzung des 13. Landtags NRW: 102 Abgeordnete der SPD, 88 der CDU, 24 der FDP und 17 von Bündnis 90/Die GRÜNEN bilden den neugewählten Landtag. Präsident bleibt Ulrich Schmidt (SPD).
  • 21. Juni 2000
    Wahl von Wolfgang Clement zum Ministerpräsidenten. Er ist Chef einer Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN.
  • 6. November 2002
    Der Landtag NRW wählt den bisherigen Finanzminister Peer Steinbrück zum Ministerpräsidenten. Er folgt Wolfgang Clement nach, der als Minister für Wirtschaft und Arbeit in die Bundesregierung wechselte.



Quelle: Landtag NRW