Mitglied in der NRW-Verfassungskommission des Landtages

Der heimische Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier MdL wurde von der CDU-Landtagsfraktion in die neu gebildete Kommission zur Reform der NRW-Landesverfassung gewählt. Die Kommission hat heute (19. November) ihre konstituierende erste Sitzung.
Neben seiner Qualifikation als Jurist gab vor allem die langjährige, erfolgreiche und vielfältige Parlamentsarbeit von Jostmeier den Ausschlag zur Nominierung. Jostmeier hat in den Jahren seiner seit 1995 währenden Parlamentstätigkeit umfangreiche parlamentarische Erfahrungen sammeln können. Zunächst als Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sowie später als Vorsitzender des Hauptausschusses hat er an führender Stelle bei weitreichenden Verfassungsänderungen mitgewirkt. So zum Beispiel bei der Einführung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung oder der Einführung des Konnexitätsprinzps („Wer bestellt, bezahlt“).
 
Auch an zahlreichen staatsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung hat er mitgewirkt, ebenso an dem Neuzuschnitt der Wahlkreise.
 
 
Ziel der Verfassungskommission wird es sein, die 1950 erlassene Verfassung auf Änderungs- und Anpassungsbedarfe hin zu überprüfen. Im Mittelpunkt der Arbeit werden insbesondere die Fragen stehen, inwieweit Parlaments- und Abgeordnetenrechte gestärkt und dem Gedanken der europäischen Zusammenarbeit verstärkt auch im Landesparlament Rechnung getragen werden kann. Aber auch die Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und die Folgewirkungen von Volksinitiativen und Volksbegehren werden angegangen.