Die Minderheitenfrage Europas im Landtag:

Vom Konfliktherd zum Mehrwertpotenzial

Der Minderheitenschutz in Europa mit Erfahrungen und Herausforderungen war der zentrale Gegenstand der internationalen Konferenz, welche mit über 140 Teilnehmern aus ganz Europa am 23./24. Februar 2012 im Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf stattgefunden hat. Sie wurde in Zusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Parlamentariergruppe des Landtags (inkl. der Visegrád-Länder) mit dem Bund Ungarischer Organisationen und Landesverbände in Deutschland bzw. Westeuropa sowie dem Südtiroler Volksgruppen-Institut in Bozen organisiert. Zwei Dutzend Experten waren als Referenten geladen, u.a. gehörten zu den Referenten Karlheinz Lambertz, der Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, drei Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Schweden, Finnland und Ungarn, sowie der Vizepräsident des ungarischenParlaments István Jakab, der Staatssekretär im ungarischen Justizministerium László Szászfalvi, sowie der Leiter des Südtiroler Volksgruppen-Institutes, Prof. Christoph Pan.
Die etwa 350 nationalen und ethnischen Minderheiten in den einzelnen Ländern Europas sind ein maßgeblicher Teil des kulturellen Reichtums, der als besonderer Vorzug Europas gilt. Dies wurde nicht immer so gesehen und zwei Weltkriege haben gezeigt, welche Sprengkraft im Konfliktpotenzial der Minderheitenfrage enthalten sein kann.  
 
Nach der Wende in Europa lösten sich bekanntlich die Sowjetunion, Jugoslawien und die Tschechoslowakei auf und zerfielen in 16 neue Staaten. Dieser letzte Prozess staatlicher Neuordnung Europas verlief nur zum Teil friedlich. In Südost- und Osteuropa kam es in mehreren Fällen zu blutigen Regionalkriegen, deren Grausamkeit den Europäern am Ende des 20. Jahrhunderts nochmals drastisch vor Augen führte, welch ungeheures Konfliktpotenzial die Minderheitenfrage noch in sich bergen kann. 
 
Neue Ausgangslage durch die Schutzinstrumente des Europarats 
 
Als schließlich der Europarat zwei Instrumente des modernen Minderheitenschutzes zustande brachte, nämlich das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten mit derzeit 36 Vertragsstaaten und die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen mit 25 Vertragsstaaten, war eine neue Ausgangslage geschaffen, deren Auswirkungen an Hand mehrerer Fälle untersucht und diskutiert wurden. 
 
Die Minderheitenfrage hat aber neben ihrem Konfliktpotenzial auch ein beträchtliches Quantum an Mehrwertpotenzial zu bieten. Um dies zu fördern, ist im Rahmen der EU eine Reihe neuer, zusätzlicher Instrumente mit indirekt minderheitenschützender Wirkung entstanden wie z.B. die Grundrechtecharta, das Diskriminierungsverbot, die Förderung des Regionalismus, die Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt, die Förderung der Beschäftigung in strukturschwachen Gebieten (die sehr oft auch die originären Siedlungsgebiete von Minderheiten sind), die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und anderes mehr. 
 
Auch der Europarat hat sich weiter bewegt. Als Ergebnis seiner Bemühungen, der „Charta der lokalen Selbstverwaltung“ von 1985 ein analoges Instrument der Regionalautonomie in Form der „Charta der regionalen Selbstverwaltung“ zur Seite zu stellen, ist der „Bezugsrahmen regionaler Demokratie“ entstanden. Obwohl es ein rechtlich unverbindlicher „Bezugsrahmen“ geworden ist und anstelle der „regionalen Selbstverwaltung“ der Begriff „regionale Demokratie“ gewählt wurde, können sich nun so manche Regionen Europas, insbesondere auch mehrsprachige, in ihren Autonomiebestrebungen auf diese Europarat-Richtschnur für ein Mindestmaß an Regionalautonomie berufen. 
 
Das behandelte Thema ist also kein Thema von gestern oder heute, sondern ist von enormer Wichtigkeit für die kulturelle Identität, für das Heimatgefühl und die Akzeptanz des Europäischen Union 
 
Schließlich hat der Europarat mit den Dokumenten „Minderheitensprachen – ein wertvolles Gut für die regionale Entwicklung“ (Empfehlung 286 und Entschließung 301) vom 19. März 2010) wertvolle Hinweise geboten, wie das Mehrwertpotenzial der Minderheiten für die Regionalentwicklung genutzt werden kann, vorausgesetzt, Regionen besitzen ein Mindestmaß an regionaler Selbstverwaltung. 
 
Minderheitenschutz im Rahmen regionaler Selbstverwaltung 
 
Damit schließt sich der Kreis, denn der dritte Abschnitt der Konferenz war den Perspektiven regionaler Selbstverwaltung bzw. Autonomie gewidmet, einmal in Form von Best-Practice-Beispielen in Italien (Südtirol), Spanien (Katalonien), Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) oder Finnland (Aaland-Inseln), zum anderen im Hinblick auf bestimmte Regionen in Ungarns Nachbarländern, wo 2,4 Millionen Magyaren als Minderheiten leben und für deren Überleben als Minderheiten Instrumente wie regionale oder kulturelle Autonomie von größter Bedeutung sind. Dies erklärt das außerordentliche Interesse, welches die Republik Ungarn am Minderheitenschutz im Allgemeinen und an der Erhaltung der magyarischen Minderheiten in ihren Nachbarländern besitzt. 
 
Nun gibt es in Europa auch Anwärter auf regionale Demokratie bzw. Autonomie außerhalb des magyarischen Interessenbereichs, wie etwa die Friesen in den Niederlanden, die Waliser in Großbritannien, die Korsen, Bretonen oder Elsässer in Frankreich, die Polen in Litauen und andere mehr. Ihre Lage ist sehr unterschiedlich, dennoch gibt es immer wieder vergleichbare Faktoren. Jedenfalls handelt es sich stets um mehrsprachige Regionen, deren Mehrwertpotenzial sie zu sozio-ökonomischer Stärke befähigt. Es zeigt sich, dass die Staaten gut daran tun, sich mit solchen (potentiell) starken Regionen zu verbünden, anstatt sie zu bekämpfen., denn moderner Minderheitenschutz im Rahmen von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit ist nicht nur möglich und machbar, sondern er setzt auch beträchtliches Mehrwertpotenzial zum Nutzen aller Beteiligten frei.

Unser Foto zeigt (v.l.n.r.) Prof. Christoph Pan (Südtiroler Volksgruppen-Institut), Karlheinz Lambertz (Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien), Werner Jostmeier MdL (Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen PG), István Jakab (Vizepräsident des Ungarischen Parlaments) und der Tagungsleiter und Einlader Konél Klement (Vorsitzender des Bundes Ungarischer Organisationen in Deutschland).