FMO-Ausbau – Landesregierung steht in der Verantwortung!

Planergänzungsverfahren für den Ausbau der Start- und Landebahn muss zügig realisiert werden – heute Antrag im Plenum des NRW-Landtags

Die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück ist für die Zukunft des Münsterlandes von entscheidender Bedeutung – die Landesregierung muss zügig Planungsrecht schaffen. „Ich habe gemeinsam mit meinen CDU-Landtagskolleginnen und –kollegen des Münsterlandes einen Antrag unterzeichnet, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, das Planergänzungsverfahren für den Ausbau der Rollbahn ohne Verzögerung einzuleiten und zügig zum Abschluss zu bringen“, so Werner Jostmeier.
 
 
Dieser Antrag steht heute auf der Tagesordnung im Plenum des NRW-Landtags. Jostmeier: „Wir sehen hier ganz eindeutig die Landesregierung in der Pflicht, zum Wohle der Menschen im Münsterland zu handeln. Der FMO hat als Arbeitgeber seit Jahrzehnten eine wichtige Funktion in der Region und ist nicht zuletzt ein Anreiz für Firmen, sich hier anzusiedeln. Daher muss die Landesregierung umgehend die nötigen Voraussetzungen schaffen, damit eine wichtige Infrastrukturmaßnahme im Land umgesetzt werden kann. Wir wollen verhindern, dass das Münsterland als eine der wachstums- und innovationsstärksten Regionen in Deutschland ausgebremst wird.“ 
 
Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht NRW den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn am FMO für teilweise rechtswidrig erklärt. Jetzt muss die zuständige Behörde, in diesem Fall das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen und Verkehr, in einem Planergänzungsverfahren seine Hausaufgaben machen und das Verfahren zum Abschluss bringen. Das gilt umso mehr, als nach dem geltenden Luftverkehrskonzept von 1999 – von Ministerpräsident Clement (SPD) und Minister Vesper (Grüne) unterzeichnet – der FMO neben Düsseldorf und Köln eine zentrale verkehrspolitische Rolle für NRW spielen soll.
 
Die CDU-Landtagsabgeordneten des Münsterlandes sind zuversichtlich: eine Studie der Universität Münster hat bereits vor drei Jahren dokumentiert, das der FMO vor allem für exportorientierte Unternehmen eine strategische Bedeutung bei der Erschließung weiterer Auslandsmärkte hat. „Die großen Flughäfen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, werden irgendwann an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Das ist eine Chance, die der FMO nutzen muss“, so Jostmeier abschließend.