Vergaberecht wird vereinfacht. Investitionen schneller möglich

Landeswirtschaftsministerin Thoben wird in den nächsten Tagen die Wertgrenzen für öffentliche Auftragnehmer in Nordrhein-Westfalen ändern und damit das Vergaberecht vereinfachen.
Für den Baubereich bedeutet dies, dass bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro eine freihändige Vergabe und bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1 Mio. Euro eine beschränkte Ausschreibung möglich ist.
 
Im Dienstleistungsbereich und im Lieferbereich ist eine freihändige oder eine beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich.
 
Für den Bereich europaweiter nichtoffener Verfahren wird klargestellt, dass die verkürzten Fristen ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes möglich sind. Die Verfahrensdauer verkürzt sich dadurch von 87 Tagen auf 30 Tage.
 
"Mit den neuen Wertgrenzen haben wir bürokratische Hürden für die mittelständische Wirtschaft abgebaut und so die Möglichkeit eröffnet, dass erforderliche Investitionen rasch erfolgen können. Das hilft unserer heimischen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze", so Werner Jostmeier MdL.