Petitionsbeschluss zu den Wochenendhausgebieten Hausdülmen liegt vor

Der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier zeigte sich erfeut darüber, dass nun endlich der Beschluss des Petitionsausschusses zu den Wochenendhausgebieten in Dülmen vorliegt. Jostmeier hatte das Anliegen der Bewohner mit zahlreichen Schreiben, bei Vor-Ort-Terminen und Besprechungen unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat sich mehr als ein Jahr lang intensiv mit dem Anliegen der Bewohner von "Wochenendhausgebieten“ (Geißheide, Bergflagge und Immenheide) in Dülmen auseinandergesetzt, eine Änderung in eine Wohngebietsausweisung zu erreichen. Die Wochenendhäuser befinden sich in den Gebieten der seit 30 Jahren rechtskräftigen Bebauungspläne "Süskenbrock I und "Süskenbrock II. 
 
Ziel der Anwohner ist die Schaffung von Rechtssicherheit, um die gekauften bzw. erbauten Gebäude als zum dauerhaften Wohnen geeignete Gebäude vererben, verkaufen oder grundbuchmäßig belasten zu können. Die Anwohner leiten diesen Anspruch aus verschiedenen Aspekten ab. Über Jahrzehnte seien die Anwohner seitens der Stadt dazu aufgefordert worden, sich dort mit erstem Wohnsitz zu melden. Zugleich sei auch das Dauerwohnen jahrzehntelang geduldet worden und der Charakter des Gebietes gleiche dem eines Wohngebietes.
 
Gemäß § 32 des Landesplanungsgesetzes hat die Gemeinde zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Die seitens der Stadt Dülmen eingereichte Anfrage ist bislang von der Bezirksregierung Münster als mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar angesehen und abgelehnt worden. 
 
Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, Ministerium für Bauen und Verkehr) der Auffassung ist, dass es keine Kriterien gibt, mit denen eine differenzierte Lösung für eine begrenzte Umwandlung von Wochenend- und Ferienhausgebieten bei "Altfällen“ ohne negative Präzedenzwirkungen für andere unerwünschte Siedlungstätigkeit möglich ist. Hierzu hatte es eine Umfrage bei den Bezirksregierungen gegeben, mit denen im Wesentlichen ein Bericht aus dem Jahr 2000 bestätigt wird. Nach Auffassung der Landesregierung gleicht der Fall in Dülmen der Situation in den annähernd vierhundert anderen Wochenend- und Ferienhausgebieten in Nordrhein-Westfalen. 
 
Der Ausschuss ist anlässlich einer Vorortbesichtigung der Gebiete zu der Auffassung gelangt, dass das Erscheinungsbild der Siedlungen weniger der von Wochenendhausgebieten als vielmehr dem von Wohngebieten gleicht. 
 
Im konkreten Fall ist der Ausschuss der Auffassung, dass die besondere Situation in Hausdülmen es rechtfertigt, dieses Gebiet auch in der Regionalplanung insgesamt als Siedlungsgebiet auszuweisen. Die Grenzen zwischen den angrenzenden "normalen“ Wohngebieten sind fließend. Gemeinsam mit den vorhandenen Siedlungsansätzen aus den 20er und 50er Jahren, mit dem Hausdülmener Friedhof, mit durch Bebauungspläne entstandenen allgemeinen Wohngebieten und einem expandierenden Gewerbe- und Industriegebiet bilden sie einen zusammenhängenden Siedlungsbereich, der halb so groß ist wie der ältere Teil von Hausdülmen. Er fügt sich integral in den Ortsteil Hausdülmen ein. Der Ausschuss glaubt daher, dass hier eine Einzelfallentscheidung möglich ist, von der keine Präzedenzwirkung ausgeht.

 
Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die besondere Einbindung des Wochenendhausgebietes in den Ortsteil Hausdülmen bereits an sich ein geeignetes Alleinstellungsmerkmal ist, um hier zu einer für die Anwohner positiven Bewertung durch die Bezirksregierung Münster zu kommen. 
 
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass aus rechtstaatlichen Gründen Klarheit durch die Landesregierung herbeigeführt werden muss. Der Ausschuss weist hierzu auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.11.2005 (Möhnesee-Urteil) hin, wonach eine bauplanerische Festsetzung funktionslos werden kann, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass dies hier zutrifft.  
 
Der Ausschuss hält es eines Rechtstaates für unwürdig, staatlicherseits über Jahrzehnte Zustände zu dulden und im Konfliktfall die Bürger das Prozessrisiko tragen zu lassen. Es wäre originäre Aufgabe der zuständigen Bauaufsichtsbehörden gewesen, jedweden Verstoß gegen den Wochenendhauscharakter von Anfang an zu unterbinden. Dies ist in der Vergangenheit nicht geschehen und zwar nicht nur in Dülmen, sondern nahezu landesweit.
 
Tatsache ist nach Bekundungen der zuständigen Ministerin auch, dass der Tendenz nicht begegnet werden konnte, dass diese Gebiete im Laufe der Zeit zum Dauerwohnen genutzt wurden. Vielmehr stärkten die staatlichen Stellen durch die Aufforderung an die Anwohner, sich dort mit dem ersten Wohnsitz zu melden, auch das Vertrauen der Beteiligten, dass dieses Verhalten staatlicherseits als rechtens angesehen wird. Selbstverständlich ist dem Ausschuss klar, dass der melderechtliche Hinweis kein Ersatz für eine klare bauplanungsrechtliche Grundlage ist. 
 
Der Ausschuss sieht in dem Hinweis der zuständigen Ministerin vielmehr das Eingeständnis, dass die Ausweisung von Wochenend- und Ferienhausgebieten in der Landesplanung offensichtlich ein völlig ungeeignetes Instrument ist. Die Landesregierung sollte überlegen, ob hierauf nicht völlig verzichtet wird und ob und wie die künftige Landesplanung der Lebenswirklichkeit angepasst werden kann. 
 
Der Ausschuss bittet die Landesregierung, ihn über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unaufgefordert zu unterrichten.