Neukonzeption schafft die Basis für die weitere kulturelle Arbeit der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler

Neue Förderrichtlinien nach § 96 BVFG treten zum 1. April 2017 in Kraft

Zum heutigen Bericht der Landesregierung im Hauptausschuss zum „Konzept zur Neuausrichtung der Förderung nach § 96 BVFG - Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema „Flucht und Vertreibung“ erklärt Werner Jostmeier, Sprecher im Hauptausschuss und Beauftragter der CDU-Fraktion für Vertriebene und Spätaussiedler:
„Die CDU-Fraktion begrüßt das Konzept zur Neuausrichtung der Förderung für die Kulturpflege der Vertriebenen und die Bildungsarbeit, das heute im Hauptausschuss vorgestellt wurde. Wir danken allen daran Beteiligten und begrüßen insbesondere, dass die Betroffenen selbst bereits im Vorfeld in die Beratungen eingebunden wurden. Mit sehr vielen konstruktiven Vorschlägen haben sie zur Neukonzeption beigetragen.

Mit diesem Konzept, insbesondere den neuen Richtlinien nach § 96 BVFG, das die CDU-Fraktion mit mehreren Anträgen angestoßen hat, wird die Basis für die kulturelle Weiterarbeit der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler geschaffen und deren großes Engagement belohnt. Wir betrachten es insbesondere als großen Erfolg, dass die neuen Förderrichtlinien noch in dieser Legislaturperiode - nämlich zum 1. April 2017 - in Kraft treten. Wir hoffen auch, damit wieder jüngere Menschen für die Arbeit der Verbände zu interessieren, um die Kulturpflege in diesem Bereich langfristig zu erhalten.“