Der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier wird gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Fraktion beim Landesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das von Rot-Grün verabschiedete Gesetz zur Beamtenbesoldung anstrengen.
Gegenstand der Klage ist das heute im Landtag beschlossene Gesetz zur Beamtenbesoldung. Es betrifft nicht nur die Beamten bei der Landesverwaltung, sondern auch die Kommunalbeamten in allen Rat- und Kreishäusern, so auch im Kreis Coesfeld. „Dieses Gesetz verstößt gegen unsere Verfassung“, sagte Jostmeier und verwies auf das einhellige Urteil unabhängiger Experten und Juristen. Bei einer Landtagsanhörung haben 20 von 21 Fachleuten die Verfassungsverstöße bekräftigt. Jostmeier: „Es ist Pflicht für die Opposition, bei einem solchen offenkundigen Verfassungsverstoß nicht einfach so zur Tagesordnung überzugehen.“
Gegen die Verfassung verstößt das Gesetz an mehreren Punkten: So werden sowohl das Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot wie auch das Leistungsprinzip verletzt. „Die Nullrunde stellt tatsächlich eine Absenkung der Vergütung dar. Zudem dürften Beamte nicht einseitig zu einem Sonderopfer herangezogen werden. Es müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Haushaltssanierung vorliegen“, so Jostmeier – aber das hat Rot-Grün selbst nach Auffassung des unabhängigen Landesrechnungshofs nicht vorgelegt.
Er kritisierte, dass dieses Gesetz ohne vorher mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften zu sprechen auf den Weg gebracht wurde. „Rot-Grün hat die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen. Die Beamtenverbände wären zu einem Dialog bereit gewesen. Auch im Gespräch mit der CDU-Fraktion hätten sie sich zu einem Dialog über Strukturreformen bekannt. „Das Ziel muss sein, die notwendige Haushaltskonsolidierung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen.“ Angesichts der demografischen Entwicklung sei aber auch klar: „Wenn die Bevölkerungszahl kleiner wird, dann kann der öffentliche Dienst nicht in gleicher Größe fortbestehen.“